Kranschein Ladekranführerschein Anschlägerschein

Bediener Ausbildung

führen wir in Ihrem Hause, an Ihren Maschinen und in Ihrem  betrieblichen Umfeld durch. Gerne auch direkt auf Ihrer Baustelle.

 

Ausbildung die Spass macht

 

In Deutschland erfordert das Bedienen von Brückenkrane, LKW-Ladekrane, Schwenkarmkrane, Säulenkrane, Portalkrane, Anhängerkrane bedienen, Lastaufnahmemittel nicht nur Können sondern auch einen schriftlichen Befähigungsnachweis ( Kranschein, Ladekranschein, Anschlägerschulung ) und eine schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers.

 

 

Wir schulen nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in Deutschland.

Die Dauer der Schulung hängt vom Vorwissen, Kenntnissen und Fähigkeiten der zu schulenden Mitarbeiter ab. Die Schulungsdauer variiert zwischen 1 - 2 Tage für die meisten Schulungen.

 

Rechtliche Grundlage für die Schulung

DGUV Vorschrift 52 Krane, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel, Grundsatz 309-003.