führen wir in Ihrem Hause, an Ihren Maschinen und in Ihrem betrieblichen Umfeld durch. Gerne auch direkt auf Ihrer Baustelle.
Ausbildung die Spass macht
In Deutschland erfordert das Bedienen von Flurförderfahrzeugen nicht nur Können sondern auch einen schriftlichen Befähigungsnachweis ( Staplerschein ) und eine schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers.
Wir schulen nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in Deutschland.
Die Dauer der Schulung hängt vom Vorwissen, Kenntnissen und Fähigkeiten der zu schulenden Mitarbeiter ab. Die Schulungsdauer variiert zwischen 1 - 2 Tage für die meisten Schulungen.
Rechtliche Grundlage für die Schulung
DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Grundsatz 308-001