PSA ist die Abkürzung für Persönliche Schutzausrüstung
Wir prüfen PSA in allen Ausführungen, jede PSA muss laut der unten angegebenen Vorschriften UVV geprüft werden.
ArbSchG, BetrSchV, TRBS 1203, EN 795, EN 751-1 und -2, DGUV Regel 112-198 und 199, DGUV Grundsatz 312-906
Sie haben sicherlich nicht nur eine Persönliche Schutzausrüstung zu prüfen sondern ganz sicher noch mehrere prüfpflichtige Arbeitsgeräte und Werkzeuge.
Bei einem Vororttermin ermitteln wir mit Ihnen alle prüfpflichtigen Arbeitsgeräte und Sie bekommen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes persönliches Angebot. Dieser Service ist natürlich für Sie kostenlos.