Wir prüfen Tore & Türen in allen Ausführungen,
jede Tür oder Tor muss laut der unten angegebenen Vorschriften UVV geprüft werden.
ArbSchG, die BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 2121-1, TRBS 2121-2, DIN EN 131 Teil 1 und Teil 2, DGUV Information 208-016
Sie haben sicherlich nicht nur ein Tor oder eine Tür zu prüfen sondern ganz sicher noch mehrere prüfpflichtige Arbeitsgeräte und Werkzeuge.
Bei einem Vororttermin ermitteln wir mit Ihnen alle prüfpflichtigen Arbeitsgeräte und Sie bekommen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes persönliches Angebot. Dieser Service ist natürlich für Sie kostenlos.