Wir prüfen Winden, Hub- und Zuggeräte in allen Ausführungen, jede Winde oder jedes Hub- und Zuggerät muss laut der unten angegebenen Vorschriften UVV geprüft werden.
ArbSchG, BetrSchV, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 54 , DGUV Grundsatz 309-008
Sie haben sicherlich nicht nur eine Winde oder ein Hub- und Zuggerät zu prüfen sondern ganz sicher noch mehrere prüfpflichtige Arbeitsgeräte und Werkzeuge.
Bei einem Vororttermin ermitteln wir mit Ihnen alle prüfpflichtigen Arbeitsgeräte und Sie bekommen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes persönliches Angebot. Dieser Service ist natürlich für Sie kostenlos.